1. VERTRAGSABSCHLUSS
Mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung durch Polyglott kommt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter (z.B. Kuoni, Hotelplan, Imholz, usw.) ein Vertrag zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrags.
Bei Online-Flugreservationen im Internet ist zu beachten, dass aufgrund der enormen Vielfalt von Tarifen gewisse sehr günstige Flugtarife nur auf bestimmten Flugnummern oder an definierten Flugtagen gültig sind. Dies kann vom System nur teilweise erkannt werden (zu beachten sind auf alle Fälle immer die entsprechenden Hinweise unter "Bestimmungen"). Für alle via Internet publizierten Tarife kann keine Haftung übernommen werden, erst nach erfolgter Rechnungsstellung bzw. Bestätigung durch die Buchungsstelle sind die Flugtarife verbindlich. Jugend- und Studententarife sind normalerweise nur bis zum Alter von 25 Jahren inklusive gültig. Ferner gelten die Bestimmungen und Hinweise in der Reiseausschreibung. Die jeweiligen Veranstalter behalten sich jedoch das Recht vor, die Reiseausschreibung (Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten, Inseraten, im Internet, usw.) vor Ihrer Buchung zu ändern.
Vermittelt Ihnen Polyglott Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen, so schliessen Sie den Vertrag mit jenem Unternehmen ab und es gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Bei allen von Polyglott vermittelten "Nur-Flug-Leistungen" ist Polyglott nicht Vertragspartei und es gelten ausschliesslich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften.
Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
2. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERSAND DER REISE- UND FLUG-DOKUMENTE
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der bei der Buchung gültigen Reiseausschreibung bzw. Preisliste. Soweit in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuern und sind Barzahlungspreise. Zusätzlich kann bei der Buchung eine Auftragspauschale oder Dossiergebühr erhoben werden.
Flugpreise stehen jederzeit und ohne Vorankündigung unter Vorbehalt von Änderungen.
Werden von einem Pauschalarrangement nur einzelne Teile gebucht, wird eine Unterkunft (mit oder ohne Transfer) oder sonst ein Landarrangement ohne Flug gebucht, erhebt der jeweilige Veranstalter eine Reservationsgebühr von bis zu CHF 150.– pro Person bzw. Auftrag. Für Leistungen, welche vom jeweiligen Veranstalter nicht publiziert worden sind, bleiben spezielle Buchungsgebühren vorbehalten.
Die obligatorische Annullationsversicherung (Annullationskosten, SOS-Versicherung) wird gleichzeitig mit dem Arrangement in Rechnung gestellt. Sie können bei der Buchung jedoch eine Verzichtserklärung abgeben, wenn Sie bereits über entsprechende private Versicherungen verfügen. In diesem Fall haften Sie persönlich für alle sonst versicherten Schäden und Kosten. Gelten keine spezifischen Zahlungsbedingungen der einzelnen Veranstalter (z.B. für Early-Bird-Buchungen bzw. generell Leistungen mit besonderen Annullationsbedingungen, für sofort ausgestellte Flugtickets und Eintrittskarten von Veranstaltungen aller Art), sind die Reisearrangements vor Antritt der Reise wie folgt zu bezahlen:
- Eine Anzahlung von 30%, mindestens aber CHF 300.– pro Person bei der Anmeldung;
- Restzahlung spätestens 28 Tage vor Abreise.
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 29 Tage vor dem Reisebeginn, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, ist der Veranstalter berechtigt, die Reiseleistungen zu verweigern.
Wenn nichts anderes vereinbart wird, erfolgt in der Regel der Druck der Reise- und Flugdokumente und der Versand per A-Post ca. 2 Wochen vor Abreise. Bei kurzfristigen Buchung können die Unterlagen am Abflugs-Flughafen hinterlegt werden.
3. PREIS- UND PROGRAMMÄNDERUNG VOR DER REISE
Der jeweilige Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, den Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem vertraglichen Reisebeginn zu ändern. Art. 7–10 des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PRG) sind anwendbar: Preiserhöhungen können nur erfolgen, wenn sich die Beförderungskosten nachträglich erhöhen, Gebühren oder Abgaben (wie Flughafentaxen, Landegebühren, Steuern) neu erhoben oder erhöht werden oder sich die massgeblichen Wechselkurse ändern.
Wenn die Vertragsänderung wesentlich ist, können Sie dem Veranstalter innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Vertragsänderung schriftlich mitteilen, dass Sie vom Vertrag ohne Kostenfolge zurücktreten oder an einer von uns vorgeschlagenen Ersatzreise teilnehmen wollen. Machen Sie dem Veranstalter innerhalb von fünf Tagen keine Mitteilung, so gilt die Vertragsänderung als angenommen.
4. ANNULLATION DER REISE DURCH DEN JEWEILIGEN REISEVERANSTALTER
Für einige der von den Reiseveranstaltern angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der jeweilige Veranstalter die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Der jeweilige Reiseveranstalter zahlt Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Wird die Durchführung der Reise nach der Beurteilung vom jeweiligen Veranstalter durch höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, politische Unruhen oder Streiks gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann der jeweilige Veranstalter die Reise absagen.
Der Reiseveranstalter erstattet Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis; er ist jedoch befugt, die gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5. PROGRAMMÄNDERUNG WÄHREND DER REISE / ABBRUCH DER REISE
Der jeweilige Reiseveranstalter behält sich vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Muss die Reise abgebrochen oder während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der Reise betrifft, vergütet Ihnen der jeweilige Veranstalter den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen.
Flugzeiten können jederzeit ändern und müssen vor Ort vor dem Rückflug lokal rückbestätigt werden. Sind in den Reiseunterlagen keine speziellen Angaben enthalten, gilt eine Frist von 72 Stunden vor Rückflug.
6. LEISTUNGSAUSFÄLLE WÄHREND DER REISE
Wird der Vertrag an Ort und Stelle nicht oder nicht gehörig erfüllt, so sind Sie verpflichtet, diesen Mangel bei der lokalen Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des jeweiligen Reiseveranstalters sowie dem Leistungsträger unverzüglich zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen.
Sofern während der Reise oder während Ihres Aufenthaltes innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Wenn Sie den Mangel beanstandet und eine schriftliche Mängelrügebestätigung erhalten haben, ersetzt Ihnen der Veranstalter die durch den Mangel entstandenen und mit Beleg nachgewiesenen Kosten im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise.
Sollte Abhilfe nicht möglich sein oder ist der Mangel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder das Verbleiben am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen. Die Reiseleitung des jeweiligen Reiseveranstalters, die örtliche Vertretung und der Leistungsträger können jedoch allfällige Schadenersatzforderungen nicht gültig anerkennen. Ansprüche auf Rückvergütung oder Schadenersatz müssen Sie gegenüber dem Veranstalter innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende schriftlich geltend machen. Die Mängelrügebestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel sind beizulegen.
Zeigen Sie die Mängel nicht innerhalb der genannten Fristen an, so verwirken Sie das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz.
7. HAFTUNG
Die Haftung des jeweiligen Reiseveranstalters richtet sich nach Art. 14 und 15 PRG: Der Veranstalter haftet nicht für den mittelbaren Schaden (z.B. Lohnausfall o.ä.). Bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, haftet der jeweilige Veranstalter höchstens im Umfang des zweifachen Reisepreises. Die besonderen Regeln nach Ziff. 3–6 (Programmänderung vor und während der Reise, Annullation durch den jeweiligen RBM-Veranstalter, Leistungsausfälle während der Reise) finden Anwendung. Eine Haftung anderer Veranstalter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Haftet der Reiseveranstalter für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen usw.) verursacht wurden, haben Sie Ihre Schadenersatzansprüche an den Veranstalter abzutreten.
Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung:
- bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Photo- und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen);
- bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Check- und Kreditkarten u.dgl.;
- für Programmänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Fahrpläne von Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind;
- für Veranstaltungen und Ausflüge am Ferienort, die Sie nicht bei der Reiseleitung des jeweiligen Veranstalters oder der örtlichen Vertretung gebucht haben.
8. ANNULLATION DER REISE BZW. DES FLUGES DURCH SIE, ABTRETUNG DER BUCHUNG
8.1. Allgemeine Annullationsbestimmungen bzw. -kosten
Wenn Sie eine Buchung ändern oder annullieren, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder mit eingeschriebenem Brief unter Angabe der Gründe mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro gebuchte Person bzw. CHF 120.– pro Auftrag wird Ihnen belastet; die Annullationskostenversicherung deckt die Bearbeitungsgebühr nicht; die entsprechenden Versicherungsprämien sind in keinem Fall erstattbar. Zusätzlich werden zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullationskosten erhoben (Ausnahme s. Artikel 8.2):
- Pauschalreisen, Charterflüge und Landleistungen: Prozentpauschalen auf dem Reisepreis in Abhängigkeit der Annullation vor Reisebeginn:
- 28–15 Tage 40%
- 14–08 Tage 60%
- 07–01 Tage 90%
- Am Abreisetag bzw. zu spätes Erscheinen oder Annullation nach Reisebeginn 100%
- Last-Minute-Angebote und Sonderaktionen: ab Buchungsdatum 100 %
- Linienflüge: CHF 500.–, falls das Ticket bereits ausgestellt ist; ausgenommen sind die Spezialtarife, für welche die Airlines keine Rückerstattung gewähren Umbuchungen der Daten und/oder Streckenführung sowie Namensänderungen werden in der Regal als Annullation und Neubuchung betrachtet.
- Bahnfahrscheine: Allfällige Reservationsgebühren und Annullationskosten vonseiten der Bahnen
- Annullationskosten für Karten kultureller Veranstaltungen wie Musicals, Theater, Oper, Fussball etc.: ab Buchungsdatum 100%
Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Ihre Erklärung bei der Buchungsstelle eintrifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Für die Benennung eines Ersatzreisenden gilt Art. 17 PRG.
8.2. BESONDERE ANNULLATIONSBESTIMMUNGEN BZW. -KOSTEN
8.2.1. Gruppen
Für Gruppen bleiben spezielle Annullations- und Änderungsbedingungen vorbehalten.
8.2.2. Besondere Annullationsbestimmungen bzw. – kosten des jeweiligen Veranstalters
Der einzelne Reiseveranstalter kann besondere Annullationsbedingungen und –kosten formulieren (z.B. in den Ausschreibungen wie Katalogen, Inseraten, in spez. Merkblättern, in den Buchungsbestätigungen, usw.). In diesem Fall ersetzen sie diejenigen des Artikels 8.1.
9. VORZEITIGE RÜCKREISE
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab aus Gründen, die nicht durch eine Nicht- oder nicht gehörige Erfüllung durch den jeweiligen Reiseveranstalter gerechtfertigt sind, werden Ihnen nicht bezogene Leistungen zurückbezahlt, sofern sie dem Veranstalter nicht belastet werden; dieser ist berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Abzug zu bringen. Allfällige Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückreise gehen zu Ihren Lasten.
10. EINREISE- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Für die ausgeschriebenen Reisen in Europa benötigen Staatsbürger der Schweiz und Liechtensteins einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte. Für Reisen nach anderen Destinationen (Übersee) ist in der Regel ein Pass mit mindestens 6 monatiger Gültigkeit über das Rückreisedatum hinaus erforderlich. Im übrigen können Sie sich über Visumserfordernisse und die gesundheitspolizeilichen Formalitäten am Reiseziel bei Polyglott informieren.
Bürger anderer Staaten werden über die geltenden Bestimmungen gerne auf Anfrage hin bei der Buchungstelle informiert.
Sie sind selber für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-und Devisenvorschriften verantwortlich.
11. VERSICHERUNG
Die vom jeweiligen Reiseveranstalter bzw. von Polyglott in Rechnung gestellte Annullationsversicherung deckt die Kosten der Annullation gem. Ziff. 8.1. und 8.2. in Härtefällen. Nicht gedeckt sind die Bearbeitungsgebühren, allenfalls in der Rechnung speziell erwähnte ausgenommene Leistungen (wie z.B. Theater-/Opernkarten, Fussballtickets, Disneyland, Musicals etc.) sowie die Versicherungsprämien für die Annullations- und Extra-Rückreisekostenversicherung, diese sind in keinem Falle rückerstattbar.
Als Härtefälle gelten insbesondere Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers und seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen. Der Nachweis, dass ein Härtefall vorliegt, muss schriftlich erbracht werden und eine Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten. Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservation bestanden, gelten nicht als Härtefall. Die einzelnen Bestimmungen sind in der den Reisedokumenten beiliegenden Police enthalten.
Zur Deckung der übrigen oder weitergehenden Reiserisiken (zB. Gepäckdiebstahl, Krankheit und weitergehende Unfallrisiken, usw.) empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer speziellen Versicherung, sofern Sie solche Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Auskunft erteilt Ihnen Polyglott.
12. SICHERSTELLUNG
Polyglott Tours & Travel AG und die meisten Reiseveranstalter sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen, dass die im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge und die Kosten Ihrer Rückreise sichergestellt sind. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre «Garantiert hin und zurück», die Sie bei Polyglott oder über www.garantiefonds.ch erhalten.
13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Polyglott bzw. dem jeweiligen Reiseveranstalter ist schweizerisches Recht anwendbar.
Für Klagen gegen Polyglott wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Zürich vereinbart.